Wer seine Tätigkeit für freiberuflich mit Blick auf den Gradgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Heiratsantrag bei dem zuständigen Fiskus stellen. Dieses entscheidet letztlich dadurch, ob der Stand Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Grundsätzlich ja, sie müssen jedoch Aus beim Gewerbeamt angemeldet werd